05.02.2026 - 11.10 Beschlussvorlage zur 9. vereinfachten Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagedorn fasst die Beschlussvorlage kurz für alle Anwesenden zusammen.

 

Frau Dr. Rohde-Baran möchte wissen, ob man den ursprünglichen Plan abwandle oder ob es sich hier um eine komplett neue Planung handle. 

 

Die Verwaltung bestätigt, dass es sich um eine komplett neue Planung handle.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 05.02.2026 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neubinz“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Flurstück 45/4; 46/5, Gemarkung Binz, Flur 2). Das Planverfahren ist nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
  2. Mit dem begünstigten Grundstückseigentümer ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Bauleitplankosten zu schließen.
  3. Mit dem begünstigten Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller Verpflichtungen, die sich aus der rechtskonformen Umsetzung des Inhaltes des Bebauungsplanes ergeben, zu schließen.
  4. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.
  5. Grundlage für die Bebauungsplanänderung ist das beiliegende städtebauliche Konzept (siehe Begründung)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage