05.02.2026 - 11.7 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Hagedorn sagt, dass der Bebauungsplan vorgebe, dass eine Überschreitung nur möglich sei, wenn die betroffenen Gebäudeelemente vertikal gegliedert werden. Dies sei hier nicht der Fall, weshalb keine Ausnahme des Bebauungsplanes möglich sei. Der Antragsteller sei informiert und beabsichtige einen neuen (angepassten) Antrag zu stellen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 05.02.2026 im Rahmen des Bauantrages: "Neubau von drei Balkonen im Erdgeschoss in Stahlbauweise an ein Mehrfamilienwohnhaus - Strandweg 4 bis 12", das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohnen in Prora" (Überschreitung Baugrenze), zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

15

Enthaltungen:

0