15.04.2026 - 7.2 Beschlussvorlage zur 9. Änderung des Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mi., 15.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Maria Klett
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Klett informiert darüber, dass mit der vorliegenden Änderung die Ziele der planungsrechtlichen Festsetzung an den tatsächlichen Nutzungsbedarf festgesetzt werden. Darüber hinaus werde das Baufeld an die Umgebungsbebauung angepasst. Vorgesehen sei eine vier Geschossigkeit mit Staffelgeschoss und die Stellplätze sollen in die Tiefgarage eingebracht werden.
Frau Drahota nimmt wieder an der Sitzung teil.
Herr Wermuth sagt, dass er dies nicht für zustimmungsfähig halte, da man in diesem Bereich kein weiteres Hotel benötige. Er rät dazu die bestehenden Hotels weiterzuentwickeln.
Herr Colmsee fragt, ob die Gefahr einer Überschreitung der Baufläche durch z.B. Terrassen oder Balkone bestehe.
Frau Klett sagt, dass eine bedingte Überschreitung durch § 23 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung ermöglicht werde. Es handle sich um einen Regelfall, weshalb man keine weiteren Festsetzungen oder Bedingungen vorgenommen habe.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt in seiner Sitzung am 15.04.2026:
- Den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neubinz“ mit Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung vom 08.04.2026 und der Begründung in der vorliegenden Fassung vom April 2026 zu billigen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neubinz“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung im Internet zu veröffentlichen und mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zu ergänzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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