15.04.2026 - 6 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Bürger A sagt zum Bebauungsplan 43B „Quartier an der Kleinbahn Süd“, dass es aus seiner Sicht nicht in Ordnung sei die, zu der damaligen Zeit geltenden, gesetzlichen Bestimmungen heute einfach abzutun. Er möchte wissen, ob den Betroffenen zu gegebener Zeit die Möglichkeit gegeben werde einen rechtskräftigen Zustand, durch z.B. einen Umnutzungsantrag, herzustellen.

 

Frau Klett antwortet, dass bei einer Inkraftsetzung des Bebauungsplanes, dieser Ferienwohnungen eindeutig ausschließe. Eine Genehmigungsfähigkeit sei im Nachhinein nicht möglich. Darüber hinaus sei in diesem Gebiet ein reines bzw. allgemeines Wohngebiet entstanden, jedoch kein Mischgebiet, welches Festsetzungen des § 6 BauNVO rechtfertige.