25.02.2026 - 7.5 Beschlussvorlage über den Bebauungsplan Nr. 43B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hertelt erklärt, dass es sich hierbei ebenfalls um einen einfachen Bebauungsplan mit denselben Planungszielen handle. Die Anmerkungen der Behörden seien ähnlich wie beim BP 43A gewesen.

Von privater Seite wurde angeregt, das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen und neben der Wohnnutzung auch Ferienwohnungen zuzulassen. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass sich im Plangebiet bereits genehmigte Ferienwohnungen befinden. Diese genehmigten Ferienwohnungen genießen Bestandsschutz und bleiben von der Planung unberührt.

Die Gemeindevertretung hat sich jedoch in ihrer letzten Sitzung eindeutig positioniert. Sie spricht sich für die Sicherung des Gebiets als Wohngebiet aus und verfolgt das Ziel, die Dauerwohnnutzung zu erhalten. Weitere Genehmigungen für Ferienwohnungen sollen künftig nicht erteilt werden.

Darüber hinaus habe es die Aussage gegeben, dass das Gebiet im Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche ausgewiesen sei. Der Flächennutzungsplan sei aber lediglich eine vorbereitende Bauleitplanung aus der sich keinerlei Nutzungsrecht ergebe. Außerdem habe es den Hinweis gegeben, dass das Amt für Raumordnung und Landesplanung in seinen Berichten und Aussagen gesagt habe, dass Binz eine touristische Region sei. Dies sei nicht so, da die Raumordnung lediglich allgemeine Anweisungen und Festlegungen beinhalte, aus denen man keine verbindlichen Nutzungsregelungen ableiten könne. Die Nutzungsregelung liege nach wie vor in der Hand der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt in seiner Sitzung am 25.02.2025 die anliegende Abwägungstabelle (Stand Februar 2026) mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie über die Abwägungsvorschläge im Rahmen der 2. Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 43B „Quartier an der Kleinbahn – Süd“ der Gemeinde Ostseebad Binz.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage