25.02.2026 - 7.3 Beschlussvorlage zur Satzung über eine Veränder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Funk und Herr Tietböhl erklären sich gemäß § 24 Kommunalverfassung des Landes M-V für befangen und nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Hagedorn fasst den Tagesordnungspunkt kurz für alle Anwesenden zusammen.

Die Bestandsaufnahme sei abgeschlossen. Die Sicherung der Planungsabsichten der Gemeinde bestehen weiterhin fort. Das Ziel sei die Konkretisierung der baulichen Unterordnung von Ferienwohnungen in Hauptgebäuden.

 

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt in seiner Sitzung am 25.02.2025 gemäß §§ 14 Abs. 1,16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB die Satzung über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohnen am Eichenweg“ der Gemeinde Ostseebad Binz für ein weiteres Jahr.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung unter Anwendung des § 16 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=152&TOLFDNR=2994&selfaction=print