14.01.2026 - 8 Bürgerinformationen zu den Bebauungsplänen Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 14.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hertelt erklärt, dass das gemeinsame Ziel darin liege das Wohnen im genannten Bereich zu stärken und die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnen zurückzudrängen bzw. nicht zuzulassen. Im Bebauungsplan 43A gebe es aktuell kaum Genehmigungen für Nutzungen von Ferienwohnungen, weshalb man sich dazu entschieden habe ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Das Planverfahren sollte aus seiner Sicht, nach dem beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB), relativ zügig gehen. Grundlegend sollte es sich um einen einfachen Bebauungsplan handeln, in dem nur die Dinge dargestellt werden, die wirklich geregelt werden sollen (z.B. kein Maß der baulichen Nutzung, keine Höhen- oder Flächenbegrenzungen der Gebäude). Man habe entsprechend der viel befahrenen Bahnhofstraße ein Lärmgutachten erstellen lassen, in dem die ermittelten Lärmpegelbereiche ausgewiesen werden. Die Idee, die Baugrenzen komplett wegzulassen habe man verworfen. Stattdessen habe man sich dazu entschieden die Baugrenze komplett um das Gebiet zu ziehen und eine städtebaulich eingerückte Dominate an den Einmündungen der Bahnhofstraße zu schaffen. Durch die Anpassungen müssen man mit dem jetzt vorliegenden Plan nochmal in die öffentliche Auslegung.
In Bezug auf den Bebauungsplan 43B sagt er, dass man dieselbe Zielsetzung und dieselbe Vorgehensweise wie beim Bebauungsplan 43A habe. Für die Bereiche des Bebauungsplans, in denen tatsächlich zulässiges Ferienwohnen vertreten sei, habe man eine Fremdköperfestsetzung formuliert, die sich speziell auf diese Grundstücke beziehe. Im Falle einer Veränderung müsste sich an die genauen Vorgaben der textlichen Festsetzung der derzeitigen bzw. der zulässigen Nutzung gehalten werden. Die Lärmemission, die von diesen Einrichtungen ausgehe, habe Auswirkungen auf den Bebauungsplan. Aus diesem Grund habe man hier kein reines Wohngebiet halten können. Die Entscheidung, ob es ein WA (Allgemeines Wohngebiet – dient vorwiegend dem Wohnen) oder ein WR (Reines Wohngebiet – dient dem Wohnen) sein soll, sei allerdings noch zu treffen.
