14.01.2026 - 7.3 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagedorn erklärt, dass die Traufhöhe mit 6,10 m unterhalb der festgesetzten Traufhöhe von 7 m liege und somit entsprechend § 3 der örtlichen Bauvorschriften, Punkt 1 Traufhöhe, Abs. a/b/c der 6. Änderung zum Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ der Gemeinde Ostseebad Binz planungsrechtlich zulässig sei.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 14.01.2026 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau Appartementhaus mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen mit Tiefgarage – Sonnenstraße 3“, das gemeindliche Einvernehmen über die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der zulässigen Traufhöhe (TH) um das Maß des Geländeanstiegs nach Punkt 1.b der örtlichen Bauvorschrift Bauzone 5b der textlichen Festsetzung Teil B der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Zentrum“, zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage