14.01.2026 - 7.1 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hagedorn erklärt, dass laut Bebauungsplan eine Höhe von 4,25 m zulässig sei, das geplante Erdgeschoss beginne bei einer Höhe von 7,53 m. Da Ausnahmen aufgrund von topografischen Gegebenheiten im Bebauungsplan eingeräumt werden, empfehle die Verwaltung dem Antrag zuzustimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 14.01.2026 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau Appartementhaus mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen mit Tiefgarage – Sonnenstraße 3“, das gemeindliche Einvernehmen über die Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB von der Höhenlage des Erdgeschosses (OKFF) nach Punkt 1.4 Satz 2 der textlichen Festsetzung Teil B der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Zentrum“, zu erteilen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=151&TOLFDNR=2765&selfaction=print