04.12.2025 - 12.3 Informationsvorlage zur Beschlussvorlage über d...

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Wortprotokoll

Frau Klett sagt, dass es sich um eine Vorabinformation zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt handle. Weiter sagt sie, dass seit der Ablehnung der Gemeindevertretung in der letzten Sitzung der sogenannte „BauTurbo“ in Kraft getreten sei und der Antragsteller sich diesen jetzt zu eigen mache. Der „BauTurbo“ sei grundsätzlich gut, doch biete auch Gefahren. Für die Zukunft sei es so, dass Abweichungen fast immer möglich sein werden, wenn es zu Gunsten von Wohnungsbau sei. Darüber hinaus greife der „BauTurbo“ im vorliegenden Fall nicht, da es sich um mehr gewerbliche Anlagen als Wohnungen handle. Die aktuelle Gefahr bestehe darin, dass man folgende Anträge nicht mehr ablehnen könne, da es sich nicht mehr um eine Einzelfallentscheidung handeln würde. Aus den zuvor genannten Gründen empfehle die Verwaltung dem folgenden Antrag nicht zuzustimmen.

 

Herr Schulz merkt an, dass der „BauTurbo“ noch nicht ausgereift sei und es noch viele Unklarheiten gebe. Er fragt, ob es möglich sei den Antrag auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, bis Klarheit herrsche. Er gibt ebenfalls zu bedenken, dass man Folgeanträge nicht mehr ablehnen könne.

 

Herr Pede entgegnet, dass man dringend Mitarbeiterwohnen brauche. Er rät davon ab den Antrag terminlich zu verschieben.

 

Herr Böttcher sagt, dass man den Antrag bereits im Bauausschuss besprochen habe. Was zu Diskussionen geführt habe sei die Tatsache, dass man die anliegende Fläche gemeindlich gestalten und nutzen wolle. Wenn man jetzt an dieser Stelle Wohnen genehmige, könnte es sein, dass man sich die eigenen Möglichkeiten verbaue. Darüber hinaus stimme er Frau Klett zu, dass wenn man jetzt einmal zustimme, man auch alle folgenden Anträge befürworten müsse. Die Vergangenheit habe deutlich gezeigt, dass für ursprünglich beantragtes Mitarbeiterwohnen oft Nutzungsänderungsanträge in Ferienwohnen gestellt werden, noch bevor das Gebäude überhaupt fertiggestellt wurde.

 

Herr Kurowski erklärt nochmal, dass der „BauTurbo“ zukünftig durchaus Chancen für Wohnungsbau biete, da ausschließlich dieser begünstigt werde. Erschwerend sei hinzugekommen, dass der Antrag schon auf dem Tisch lag, als der „BauTurbo“ gerade erst verabschiedet worden war. Abschließend fügt er hinzu, dass man diesen Antrag nicht noch weiterschieben könne.

 

Herr Colmsee sagt, dass die Fraktion BfB diesem Antrag zustimmen werde. Er begründet die Zustimmung damit, dass Wohnraum dringend gebraucht werde und Nutzungsmöglichkeiten für die Gemeinschaftsfläche zu weit in der Zukunft liegen würden. Man müsse für die aktuelle Situation eine Lösung finden und diese liege in dem Ausbau von Wohnmöglichkeiten. Darüber hinaus gehöre der Bereich nur einem Eigentümer, weshalb sich aus seiner Sicht keine Gefahr für Nachahmung abzeichne.  Er ergänzt, dass der Antrag bei einer erneuten Verschiebung in die Verfristung fallen und dann automatisch genehmigt werden würde.

 

Herr Müller fragt, ob die Gefahr bestehe, dass zu dem beantragten Wohnraum kurzfristig ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden könne.

 

Frau Klett antwortet, dass laut Bebauungsplan grundsätzlich kein Wohnungsbau vorgesehen sei. Da es sich um das Sondergebiet „Zentrum“ handle wäre es durchaus möglich, dass nach der Zustimmung kurzerhand ein Antrag auf Nutzungsänderung folge. Eine Ablehnung würde der Verwaltung die Möglichkeit geben, sich weiter mit der Materie auseinanderzusetzen und sich auf kommende Anträge angemessen vorzubereiten.

 

Herr Müller sagt, dass in Anbetracht der zuvor genannten Erklärung abzulehnen sei, da man mehr Wohnraum brauche und nicht noch mehr Ferienwohnungen.

 

Herr Maske zweifelt ebenfalls an, dass der „BauTurbo“ hier Anwendung finde.

 

Herr Mehlhorn gibt zu bedenken, dass die Gefahr auf Ferienwohnungen überall im Ort bestehe. Der „BauTurbo“ begünstige ganz klar nur Wohnungsbebauung und aus den bisher getätigten Aussagen des Antragstellers lasse sich nicht erkennen, dass ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden würde. Darüber hinaus teile er die Meinung von Herrn Colmsee, dass eine gemeindliche Nutzung des benachbarten Grundstücks noch viel zu weit in der Zukunft liege.

 

Herr Pede möchte wissen, wer über die Nutzungsänderungsanträge entscheiden würde.

Frau Klett antwortet, dass in diesem Fall das gemeindliche Einvernehmen gefordert würden werde. Es sei aber oft passiert, dass die Ablehnung anschließend durch eine Beteiligung des Landkreises ersetzt wurde.

 

Frau Dr. Rohde-Baran gibt zu bedenken, dass der Wohnraum wirklich sehr klein sei. Das Ganze habe aus ihrer Sicht den Beigeschmack eines Hotels und aus diesem Grund werde sie heute ablehnen.

 

Herr Böttcher möchte wissen, ob Regressansprüche ausgeschlossen werden können.

 

Frau Klett sagt, dass möglich sei, dass die Wohnbebauung einzieht und damit die ursprüngliche Planung der gemeindlichen Nutzung behindern könnte.