17.11.2025 - 8.1 Beschlussvorlage für die Feststellung des Jahre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schierhorn informiert, dass der Jahresabschluss durch eine neue Gesellschaft geprüft worden sei. Auch der Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung habe sich mit dem Jahresabschluss beschäftigt. Man habe einen Jahresüberschuss und bereits mit dem Aufsichtsrat über die Gewinnverwendung gesprochen. Eine Ausschüttung des Gewinns an die Gemeinde hat der Aufsichtsrat nicht empfohlen, sodass der Übertrag auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen wird.

 

Herr Kurowski erklärt, dass man eine Gewinnausschüttung dato nicht in Betracht ziehe, da man nicht wisse ob die Rechtsaufsicht diesem Vorschlag folge. Auch seien bei der Wohnungsverwaltung selbst noch einige Investitionen zu tätigen. 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.12.2025 der Beschlussvorlage wie folgt zuzustimmen:

1. Der Jahresabschluss der Wohnungsverwaltung Binz GmbH in der von der BRB Revision und Beratung PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 26.06.2025) wird festgestellt.

2. Der Lagebericht der Wohnungsverwaltung Binz GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wurde durch den Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.

3. Über die Gewinnverwendung bezüglich des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 545.361,45 hinsichtlich des Gewinnvortrages bzw. einer möglichen Ausschüttung an die Gemeinde Ostseebad Binz wird durch den Aufsichtsrat noch eine Beschlussempfehlung eingebracht.

4. Dem Aufsichtsrat wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

5. Auf der Grundlage des § 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG-MV) wird der Bürgermeister beauftragt, die Binzer Bürger über die ortsübliche Bekanntmachung über den Zeitraum der Auslegung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Bestätigungsvermerkes im Amt Finanzen der Gemeindeverwaltung zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage