8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Die Beschlussfähigkeit ist mit der Anwesenheit von 5 von 5 Ausschussmitgliedern gegeben.