10.07.2025 - 10.7 Beschlussvorlage zum vorhabenbezogenen Bebauung...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Dr. Funk verliest die folgenden Inhalte, da diese schon einen Teil der von den Anwohnerinnen und Anwohnern gestellten Fragen beantwortet:

 

1. Anpassung der Planung:

Die Planunterlagen sind entsprechend der Anforderungen des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt, der Verwaltung und der Anwohnerschaft zu überarbeiten. Insbesondere betrifft dies:

  • Versetzung der Grenze der Privatgrundstücke zur Straße um ca. 2 Meter und Einräumung der Möglichkeit des Verkaufs (ggf. auch Erbbauchpacht) der Flächen an Hauseigentümer/innen
  • Erneute Prüfung der Gebäudehöhen der drei Mehrfamilienhäuser gegenüber dem Kleinbahnhof durch realitätsnahe Nachbildung eines Baukörpers. Hierfür soll der Vorhabenträger ein Gerüst in tatsächlicher Ausdehnung eines Baukörpers errichten und die Seitenwände mit Planen verschließen. Diese bauliche Nachbildung der Baukörperdimensionen dient der Überprüfung der Wirkung der geplanten Gebäude im aktuellen baulichen Kontext. Dazu soll eine Vor-Ort-Besichtigung durch die Mitglieder des zuständigen Ausschusses stattfinden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Überarbeitung der Planung ein.

 

2. Anpassung des Durchführungsvertrags:

Im Durchführungsvertrag ist die verbindliche Festlegung, dass die Erschließungsstraße vor Beginn der Hochbaumaßnahmen vollständig fertiggestellt wird, zu verankern. Damit soll die verkehrstechnische Erschließung sichergestellt und nachbarschaftliche Interessen (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) gewahrt werden.

 

3. Voraussetzungen für die Offenlage:

Die Durchführung der Offenlage ist erst möglich, wenn folgende Unterlagen vollständig vorliegen:

  • ein prüffähiger Vorhabens- und ein aussagekräftiger Erschließungsplan,
  • der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers,
  • der Nachweis über die Reservierung einer Ökokontomaßnahme,
  • eine belastbare Spielplatzkonzeption und
  • der vom Vorhabenträger unterzeichnete Durchführungsvertrag.

Neben dem formalen Beteiligungsverfahren gemäß BauGB wird empfohlen, durch die Verwaltung eine ergänzende Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Die Gemeinde bleibt im Verfahren weiterhin kostenfrei. Eine entsprechende vertragliche Erklärung des Vorhabenträgers liegt vor.

 

Herr Kurowski merkt an, dass der Gemeindevertretung der Durchführungsvertrag nach wie vor nicht vorliege. Darüber hinaus habe man mehrfach gefordert, dass die Situation der Straße vorab geklärt werde. Er bemängelt, dass es im Vorfeld keine gemeinsamen Gespräche mit den Eigentümern gegeben habe, da es schließlich um Grundstücks- und Grenzversetzungen gehe. Da diese Punkte seit fünf Jahren nicht geklärt worden seien, halte er eine Abstimmung über diese Beschlussvorlage an diesem Punkt für nicht möglich.

 

Herr Böttcher erklärt, dass es zu der Erweiterung gekommen sei, weil man die Thematik im Bauausschuss besprochen habe. Darüber hinaus seien diverse Anträge gestellt worden. Den Hauptausschuss habe man dieses Mal übersprungen, damit es endlich voran gehe. Es handle sich lediglich um den ersten Schritt (einen Aufstellungsbeschluss), damit nach vier Jahren endlich etwas passiere.

 

Herr Colmsee äußert, dass er diese Beschlussvorlage für überflüssig halte, da es bereits einen Aufstellungsbeschluss gebe. Im Normalfall würde sich dann alles im Zuge der Bearbeitung klären. Auf die Frage aus dem Publikum antwortet er, dass die Verkehrszählung durch Merkel Consult im Zeitraum 2021-2023 durchgeführt worden sei. Er erklärt, dass der Investor mit diesem Vorhaben bereits seit Jahren und über mehrere Anträge durch die Gremien laufe. Er bemängelt, dass die Baumassen immer wieder kritisiert und angepasst wurden. Ursprünglich habe man den höheren Gebäuden zugestimmt, da man grundlegend Wohnraum in Binz schaffen wolle. Eben diese Baumassen jetzt wieder zu kritisieren empfinde er als peinlich. Die Grenzen der Privatgrundstücke durch einen Gemeindebeschluss versetzen zu wollen, käme einer Enteignung gleich und sei seiner Auffassung nach nicht zulässig.

 

Frau Dr. Funk liest eine Einschätzung der Verwaltung vor, nach der eine Zurückstellung bzw. eine Ablehnung der Beschlussvorlage ein Zurückfallen der Anlieger ins Privatrecht zur Folge haben würde.

 

Herr Kurowski sagt, dass es einen bestehenden Aufstellungsbeschluss gebe. Es werde heute nichts aufgehoben und das Schreiben der Verwaltung sei daher lediglich Polemik und Angstmache. Den Ursprungsantrag habe er damals als gut für Binz empfunden, doch was sich da über die Jahre entwickelt habe sei nicht gut für Binz und passe auch nicht ins Ortsbild.

 

Herr Dohrmann bittet um eine klare Aussage, ob der vorliegende Beschluss den Anwohnerinnen und Anwohnern bei einer Befürwortung etwas (z.B. die Zuwegung) nehmen würde.

Herr Hagedorn äußert, dass die Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner grundbuchlich gesichert seien. Welche Auswirkungen der vorliegende Beschlussvorschlag nach sich ziehen könnte, könne er nicht abschließend beantworten. Man könnte der Verwaltung aber den Auftrag erteilen die eben gestellte Frage zu klären.

 

Herr Kurowski möchte von Herrn Dreher wissen, ob der vorliegende Beschluss zur Folge hätte, dass die betroffenen Anlieger nicht mehr auf ihre Grundstücke kommen würden.

 

Herr Dreher bestätigt dies.

 

Herr Kurowski merkt an, dass man sich folglich im Privatrecht befinde und dass eben genau dieses Problem im Vorfeld geklärt werden sollte. Er sehe folgende Möglichkeiten:

1. das Vorhaben ablehnen und ins Privatrecht geben, oder

2. dem Bauvorhaben unter der Vorgabe, dass die Zufahrten erhalten bleiben müssen, zustimmen. 

 

Betroffene Bürgerinnen und Bürger bemängeln die mangelnde Kommunikation zwischen der Verwaltung, dem Investor und den betroffenen Anliegern.

 

Herr Reinbold stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben und im Vorfeld eine Einwohnerversammlung mit allen Beteiligten zu veranstalten.

 

Herr Pede stellt den Antrag die Gemeindevertretung explizit zu dieser Veranstaltung mit einzuladen.

 

Herr Colmsee stellt den Antrag, dass die Verwaltung einen chronologischen Ablauf der gefassten Beschlüsse zu dieser Thematik ausarbeitet. 

 

Es wird sich darauf geeinigt die Anträge miteinander zu verbinden.

 

Frau Dr. Funk stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

Ja-Stimmen:   15

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

 

Herr Deutschmann bitte darum, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern, vor der eben beschlossenen Einwohnerversammlung, ebenfalls eine Zusammenfassung übermittelt werde. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0