18.06.2025 - 8.1 Beschlussvorlage über das gemeindliche Einverne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Mi., 18.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage. Es sollen Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hotels Mariandl und in der Umgebung entstehen.
Herr Rohde:
Befürchtet, dass die Wohnungen zu Ferienwohnungen umgenutzt werden. Es gab mal Überlegungen hinsichtlich Nutzungen der Baracke für Musikveranstaltungen usw., aber dies scheint nicht im Interesse des Investors zu sein.
Herr Colmsee:
Ist das ein Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren? Die Baunutzungsverordnung enthält keine klaren Festlegungen zum Mitarbeiterwohnen. Wie können wir diese Nutzung sichern? Durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Investor?
Verwaltung:
Nein, ein reguläres Bauantragsverfahren, wir haben aber auch noch keine Beteiligung vom Landkreis VR erhalten. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung, in welcher die Beschlussfassung erfolgen soll, gibt die Verwaltung eine Information über Möglichkeiten zur Sicherung der Funktion Mitarbeiterwohnen.
Herr Schulz:
Empfiehlt, eine Reihenfolge der Umsetzung festzulegen. Eventuell erst Gewerbeeinheiten.
Herr Dohrmann:
Ist Sicherung der Funktion und deren Kontrolle der Einhaltung ebenfalls wichtig.
Herr Wermuth:
Ist auch skeptisch dahingehend, dass dauerhaft die Nutzung Mitarbeiterwohnen durchgeführt wird. Wichtig ist eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung/Möglichkeit der Festschreibung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10.07.2025 im Rahmen des Bauantrages: „Sanierung und Neubau einer ehem. Werkstatt zur Nutzung von Einzelhandel und Mitarbeiterwohnen – Vierte Straße 1, 3“ das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23B „Block IV Südwest“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Art der baulichen Nutzung) zu erteilen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Nutzung als Mitarbeiterwohnen rechtlich gesichert ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.07.2025 zu prüfen, wie die Nutzung Mitarbeiterwohnen rechtlich gesichert werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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