03.04.2025 - 10.4 Beschlussvorlage zur 1. vereinfachten Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Funk erklärt sich für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Colmsee.

 

Herr Colmsee erklärt, dass der Bebauungsplan derzeit keine Aussage über den Nachweis bzw. die Berechnungsgrundlage der baulichen Unterordnung von Ferienwohnungen gegenüber der im Gebäude vorherrschenden Hauptnutzung treffe. Die vorliegende Beschlussvorlage diene dazu die Größe der untergeordneten Ferienwohnungen textlich zu fixieren. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34  „Wohnen am Eichenweg“ der Gemeinde Ostseebad Binz im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung/Umweltbericht.

 

Das Planverfahren ist gemäß § 13 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Gemäß § 24 KV M-V erklärte sich ein Mitglied für befangen und nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=113&TOLFDNR=1889&selfaction=print