18.03.2025 - 7.6 Beschlussvorlage über die 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Funk nimmt ab dem TOP 7.6 an der Sitzung teil. Die Beschlussfähigkeit ist mit 9 von 9 Ausschussmitgliedern hergestellt.

 

Herr Reinholz begrüßt Frau Büttner und Herrn Kirstein vom Planungsbüro Evers und Partner, die online zum Tagesordnungspunkt zugeschalten wurden. Zur Beschlussvorlage verliest Frau Büttner die Abwägungstabelle mit allen eingegangenen Stellungnahmen sowie die Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange. 

 

Herr Kurowski bedankt sich für die Ausführungen und möchte gern wissen, ob es sich bei den Bodenwerten um Altlasten handle. Mit welchen Kosten für die Entsorgung  müssen die Käufer bei Erwerb der Grundstücke rechnen und welche Schritte sind jetzt einzuleiten, dass man schnellstmöglich wieder von einem SO (Sondergebiet) zu einem WA (allg. Wohngebiet) komme.

Herr Kirstein erklärt, dass die Bodenwerte grundsätzlich noch einmal im Baugehmigungsverfahren zu klären seien. Die festgestellten Werte wurden im Gutachten festgehalten und überschreiten gewisse Grenzwerte. Für die einzelnen Bauträger ist dann im Rahmen der Baufeldfreimachung nachzuweisen, welche tatsächlichen Werte explizit gelten und welche Maßnahmen dann betrieben werden müssen um das Baufeld zu dekontaminieren. Welche Kosten das tatsächlich mit sich bringt, lässt sich aus seiner Sicht schwer abschätzen und falle auch nicht in den Kompetenzbereich des Planerbüros. Zum Thema SO befinde man sich derzeit aktiv in der 4. Änderung des BP 9 und habe als Planungsziel die Umwandlung von SO in WA. Dies würde dann mit der BP Änderung, die auf die Heilung folgt, durchgeführt.

Herr Kurowski fragt an, ob man jetzt wieder ganz am Anfang stehe und mit einem Aufstellungsbeschluss starte.       

Frau Danckwardt erklärt, dass man im Rahmen des Heilungsverfahrens erst einmal nur das heile, wofür man vom OVG anzeigt wurde. Mit der 4. Änderung sei das Ziel dann der WA. Zum zeitlichen Rahmen könne sie keine Aussage treffen.

Herr Schulz spricht an, dass man als Gemeindevertreter aufgefordert wurde sich  Gedanken zu machen was vor Ort entstehen solle, gleichzeitig falle man aber einen Schritt zurück, was man so als Gemeindevertretung nicht wolle. Er schließe sich der Meinung von Herrn Kurowski an, dass man eventuell erst in einem Jahr wieder darüber sprechen könne, was auf dem MZO Gelände gebaut werden solle. Gleichzeitig solle man Beschlüsse fassen, die noch keine Rechtsgrundlage haben. 

Frau Danckwardt fragt Herrn Evers ob er Angaben zum zeitlichen Rahmen machen könne. Die Beschlüsse seien nicht umsonst, da man entscheiden müsse wie die Grundstücke verwerten werden sollen.

Herr Evers berichtet, dass man nicht von einem zeitlichen Rahmen von einem Jahr spreche, da das Verfahren bereits laufe und die Beteiligungsschritte relativ zeitnah in die Wege geleitet werden können.    

Herr Reinholz bedankt sich bei Frau Büttner und Herr Kirchstein für ihre Ausführungen.

Frau Danckwardt erklärt noch einmal, dass die Beschlussvorlage lediglich ein Auftrag an die Verwaltung sei, zu prüfen wie die Verwertung der Grundstücke zu sein habe. 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 03.04.2025 der anliegenden Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 3.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz sowie der Abwägungsvorschläge zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=111&TOLFDNR=1866&selfaction=print