5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerechten geladen wurde.
Die Beschlussfähigkeit ist mit der Anwesenheit von 3 von 5 Ausschussmitgliedern gegeben.