20.02.2025 - 10.6 Jahresurlaubs- und Sonderurlaubsgenehmigung 202...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2025 den Jahresurlaub des Bürgermeisters für das Jahr 2025 von 30 Tagen und bis zu 5 Tagen Sonderurlaub unter folgenden Auflagen zu genehmigen:

1. Für die Zeit der Abwesenheit ist die Vertretung zu gewährleisten. 

2. Die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs/Sonderurlaubs ist in der Verwaltung zu dokumentieren. 

3. Die Dokumentation ist der Gemeindevertretung mit dem Beschluss des Urlaubs/ Sonderurlaubs in 2026 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=104&TOLFDNR=1652&selfaction=print