20.02.2025 - 12.2 Beschlussvorlage über die 2. vereinfachte Änder...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Steinbrecher merkt an, dass laut Beschlussvorlage nach wie vor eine erhöhte Schadstoffbelastung des Bodens festgestellt worden sei, was eine Nutzung als Spielplatz verhindere. Er möchte wissen aus welchem Grund der Boden nicht komplett abgetragen und entsorgt wurde.

 

Herr Schneider antwortet, dass dies bereits ausführlich im Hauptausschuss besprochen worden sei. Darüber hinaus finde er es fraglich, dass der Amtsleiterin Planen und Bauen und ihm als Bürgermeister unterstellt werde, dass sie irgendetwas tun was einem Lebewesen schaden könnte. Es stehe Herr Steinbrecher frei mit seinen Bedenken an die Staatsanwaltschaft heranzutreten und Anzeige zu erstatten.

Herr Steinbrecher entgegnet, dass er die Frage erneut gestellt habe, da er im Hauptausschuss keine Antwort erhalten habe. Darüber hinaus handle es sich bei seinem Anliegen um eine Stellungnahme des Umweltamtes Vorpommern-Rügen.

 

Herr Pede erklärt, dass er im Hauptausschuss gegen die Nutzung als Parkplatz gestimmt habe, da er vermeiden wolle, dass Grundstücke in die Hände von Investoren übergehen. Der Parkplatz als zusätzliche Einnahmequelle wäre jedoch in seinen Augen zu befürworten. Er bittet darum, dass im Beschluss ergänzt werde, dass die Gemeinde vor einer Veräußerung an einen Investor die Möglichkeit erhalte in eigener Angelegenheit zu bebauen.

 

Herr Schneider informiert darüber, dass sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde befinde. Somit sei die Gemeindevertretung als beschließendes Organ jederzeit „Herr des Handelns“. Eine Ergänzung des Beschlusses wäre somit nicht notwendig. Auch er befürworte die vorübergehende Nutzung des Grundstücks als Parkplatz als zusätzliche Einnahmequelle.

 

Herr Mehlhorn sagt, dass er dem Antrag nicht beipflichten werde. Er begründet seine Entscheidung damit, dass eine jetzt durchgeführte Entsorgung eventuell nichts kosten würde. Bei den ständig steigenden Umweltauflagen könnten die Preise in ein paar Jahren allerdings um ein Vielfaches gestiegen sein. Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass seit Jahren Sand und Staub von dem Grundstück auf den nahegelegenen Kinderspielplatz geweht werden.

 

Herr Colmsee bittet um Informationen seitens der Verwaltung, damit das Thema endlich abgeschlossen werden könne. Als Beispiele nennt er die Stellungnahme bezüglich des Bodenschutzes, einen Auszug aus dem Altlastenkataster und die Kostenschätzung zur Bereinigung der Fläche. Er gibt zu bedenken, dass es weder ein Artenschutzgutachten, ein Schadstoffgutachten, eine Abrissgenehmigung oder eine Baugenehmigung für den Parkplatz gegeben habe.

 

Herr Colmsee stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.

 

Herr Schneider entgegnet, dass der Gemeindevertretung bereits alle Informationen vorliegen würden. Davon ab sei die effektive Nutzung der Fläche durch die Entscheidungen der Gemeindevertretung lange verhindert worden.

 

Frau Dr. Funk lässt über den Antrag von Herrn Colmsee abstimmen.

 

Ja-Stimmen:   7

Nein-Stimmen:  6

Enthaltungen:  2

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2025 den Tagesordnungspunkt 12.2 „Beschlussvorlage über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohnbebauung in der Gartenhofsiedlung“ der Gemeinde Ostseebad Binz; hier: Abwägungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie 2 Abs. 2 BauGB“ in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=104&TOLFDNR=1636&selfaction=print