27.01.2025 - 7.3 Beschlussvorlage zur Satzung zur Erhaltung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Guruz verliest und erklärt die Abwägungen der Behörden und der Bürger. Vom Landkreis habe man eine sehr umfangreiche Stellungnahme zur Offenlage erhalten. Sie ergänzt, dass es sich bei der Offenlage um eine freiwillige Maßnahme handle, man die Anwohner und Behörden aber mitnehmen wolle. Die Bauaufsicht des Landkreises habe verschiedene Hinweise zum Geltungsbereich gegeben, diese wurden bereits angepasst. Die Satzung wurde nicht erstellt um Nutzungen aufzuheben, die Gültigkeit des Bestandes bestehe daher weiter. Auch die Hinweise der Denkmalbehörde habe man aufgenommen.

Herr Kurowski bittet am Beispiel um Erläuterung was höher stehe, der Bebauungsplan im Geltungsbereich oder die Satzung. Konkret fragt er an, ob bei Abriss eines Hauses mit Ferienwohnungen, wieder eine neue Ferienbebauung erfolgen dürfe. 

Frau Guruz erklärt, dass der BP 1 die bauliche Nutzung nicht regle. Die Art der baulichen Nutzung ergebe sich aus dem Umfeld. Die Gestaltungssatzung und alle anderen Satzungen gelten als ergänzendes rechtliches Regelwerk, die die Gemeindeverwaltung  und die Gemeindevertretung in Detailfragen unterstützen soll. Gäbe es im Umfeld bereits Ferienwohnungen, werde vom Landkreis das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und auch hier dürfe dann wieder eine Umnutzung des Eigentümers von Wohnen in Ferienwohnen erfolgen. Mit der beschlossenen Satzung und am konkreten Beispiel bedeute dies, vor Abriss habe man ein Objekt mit 10 Ferienwohnungen und 1 Einheit zum Dauerwohnen, müsse man bei Neubau die Einheit mit dem Dauerwohnen erhalten.

Herr Schneider fügt an, dass man mit der Satzung erreichen wolle, dass im Ortskern nicht noch mehr Eigentümer eine Umwandlung zur touristischen Nutzung erwägen. 

Frau Drahota fragt an, ob es mit Beschluss der Satzung trotzdem noch möglich sei, ein Gebäude nachträglich unter Denkmalschutz zu stellen.

Frau Guruz erklärt, dass der Denkmalschutz die Satzung nicht angreife, man sich aber dazu entschieden habe den Denkmalschutz in der Satzung zu belassen. Ein Gebäude nachträglich unter Denkmalschutz zu stellen, sei weiterhin möglich, habe aber mit der Satzung zum Erhalt der Wohnbevölkerung nichts zu tun.   

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20.02.2025 der anliegenden Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet des erweiterten Binzer Ortskerns sowie der Abwägungsvorschläge zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://gemeinde-binz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=103&TOLFDNR=1553&selfaction=print