4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport
Der 1. Stellvertreter eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerechten geladen wurde.
Die Beschlussfähigkeit ist mit der Anwesenheit von 5 von 5 Ausschussmitglieder gegeben.